Aus dem Jahre 1650 ist überliefert, wie Vergehen ("Bürden") zu betrafen waren.
Das Gericht in der Unterherrschaft Bollheim unterstand einem Schultheiß, dem in den verschiedenen Ortschaften, wie Oberwichterich, Irresheim, Oberelvenich, Lüssem, Frauenberg und Rövenich, Scheffen zugeteilt waren.
Im Stadtmuseum Zülpich wird eine mit Vorhängeschlössern versehene Eichentruhe aufbewahrt, welche die Inschrift "Scheffenkist zv Oberelvenich 1711" trägt.
Weiterhin ist ein Gerichtssiegel aus dem Jahr 1517 erhalten geblieben, welchen den Schutzheiligen Sankt Matthias und die Inschrift "S. Scabinorum in Elvenich" (Siegel der Scheffen zu Elvenich) zeigt.
Der Auftrag zur Beschaffung eines neuen Siegels im Jahre 1768 blieb überliefert. Hierin gab der Schultheiß Dr. Scheiff vor:
So groß muß der neue Siegel sein, worinnen mitten Stankt Matthias mit dem Benel in der Handt stehen muß, ringsumb aber auszuhauen ist: Sigillum Judiciy in Ober Elvenich.
Die Strafen, welche ein Schultheiß verhängen durfte, waren insbesondere bei geringeren Vergehen vielfach nicht festgeschrieben. So konnte für Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit angeordnet werden, dass der Verurteilte drei bis vier Stunden mit einer schweren Hacke auf dem Steinweg vor der herrschaftlichen Kammer auf- und ab zu gehen hatte.
Diebe wurden bei Wasser und Brot in den Kerker der Burg Bollheim gesperrt.
Mitwisser einer Tat wurden in der Regel an den Schandpfahl gestellt, welcher in der Nähe der Kirche stand.
Auf der Suche nach Tätern, oder bei Gefahr ließ der jeweilige Herr von Bollheim per Eilboten die Ortsvorsteher der Orte in seiner Unterherrschaft alarmieren. Die einzelnen Ortschaften hatten dann eine Wehr aufzustellen, welche in Friedenszeiten vier und in Kriegszeiten acht Mann stark war.